1. Gültigkeit und Umfang
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Netmonic GmbH & Co OG (in Folge Netmonic genannt) gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen im Rahmen der Internetdienste Netmonic, die von Netmonic gegenüber ihren Kunden erbracht werden, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Lieferungen (vor allem von Software). das bezieht sich auch auf zukünftige, daraus entstehende (noch unerwähnte) Geschäfte. Aufträge werden von Netmonic nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen. die Verpflichtungen von Netmonic richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von Netmonic angenommenen Auftrages (oder einer getätigten Auftragsbestätigung) und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in den der Art des Auftrages entsprechenden abschnitten. Sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netmonic in einem oder mehreren Punkten widersprechen, gelten erstere als nicht vereinbart und es wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Haftungsausschluss
Netmonic betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, übernimmt aber außerhalb der Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1 z 9 Konsumentenschutzgesetz und § 9 Produkthaftungsgesetz keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. sollten die Netzwerkdienste jedoch über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden durchgehend nicht verfügbar sein, dann verlängert sich bei Vorauszahlung der Nutzungszeitraum für den Kunden um diesen Zeitraum. sollten andere Abrechnungsformen vereinbart sein, werden für diesen Zeitraum keine Gebühren verrechnet. Störungen im öffentlichen Fernmeldenetz und Störungen, die in nicht von Netmonic betriebenen nationalen und internationalen Netzbereichen auftreten sind davon ausgenommen. die Haftung für Folgeschäden und den entgangenen Gewinn, sowie das ersetzen von Sachschäden bei unternehmerischen Schäden nach Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Netmonic haftet grundsätzlich nur für vorsätzliches oder extrem fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. die Schadenersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit ist dagegen ausgeschlossen. Netmonic haftet weder für den Inhalt übermittelter Daten noch für den Inhalt von Daten, die über Netmonic zugänglich sind. Netmonic behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, wie beispielsweise das Telekommunikationsgesetz oder das E-Commerce-Gesetz, es erfordern.
3. Gewährleistung und Haftung
Werden sonstige Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.b. Installationen, Funktionserweiterungen u.a. vereinbart, erbringt Netmonic diese Leistungen nur in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Netmonic übernimmt keine Gewähr dafür, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können. gelieferte waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Netmonic. sofern nicht anders vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. wird eine mangelhafte Sache in angemessener Frist gegen eine mängelfreie ausgetauscht, entstehen dadurch für den Kunden keinerlei Ansprüche auf eine Aufhebung des Vertrages oder eine angemessene Preisminderung. Netmonic kann sich von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung auch dadurch befreien, dass es in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren weise eine Verbesserung bewirkt oder das fehlende nachträgt. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Netmonic entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. falls der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von Netmonic zu verantworten sind, vom Vertrag zurücktritt, so gilt ein an Netmonic zu leistender Schadenersatz in der Höhe des Netmonic nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart. Netmonic haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Netmonic zugänglich sind. Netmonic haftet dem Auftraggeber nicht für Handlungen anderer Auftraggeber oder dritter im Netzbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die andere Auftraggeber oder dritte dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen. bei Firewalls, die von Netmonic aufgestellt und/oder überprüft werden, geht Netmonic prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. der Auftraggeber wird aber an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Netmonic haftet auch hier nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter, eine Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
4. allfällige Rechtsvorschriften
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Telekommunikationsgesetzes (kurz TKG) und des E-Commerce-Gesetzes (kurz ECG) einzuhalten. Jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder die gegen die Gesetze verstößt und jede grobe Belästigung anderer Benutzer ist verboten. der Kunde verpflichtet sich, Netmonic von Schäden frei zu halten, der durch die von ihm in Umlauf gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 STGB) oder Beleidigung (§ 115 STGB) und in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz. Mitarbeiter von Netmonic sind aufgrund des Telekommunikationsgesetzes zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht des TKG. Netmonic speichert die Stammdaten der Kunden und Teilnehmer und führt Aufzeichnungen über Beträge, die in Rechnung gestellt wurden, sowie eingegangene Zahlungen. die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet. nach den Vorschriften des TKG wird ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis erstellt, in dem insbesondere Familienname, Vorname, akademischer Grad, Firma, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufscheinen. sofern der Kunde dies Netmonic schriftlich mitteilt und dieser Mitteilung von Netmonic nicht binnen drei Wochen schriftlich widersprochen wird, kann die Eintragung in dieses Verzeichnis auf Wunsch des Kunden unterbleiben. weiteres werden Vermittlungsdaten gespeichert, sofern diese für die Abrechnung nötig sind. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß (Zwischenspeicherung bis zum nächsten Anruf des Auftraggebers) hinaus zwischengespeichert. Netmonic ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-ip, sowie alle anderen anfallenden Logs neben der Auswertung für Verrechnungszwecke auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von dritten zu speichern und auszuwerten. diese Daten dürfen auch zur Behebung anfallender technischer Mängel verwendet werden. Weder diese Daten noch inhalts- oder sonstige Auftraggeberdaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben (insbesondere müssen Routing- und Domaininformationen bekanntgegeben werden). der Vertragspartner erklärt mit dieser Vorgehensweise einverstanden. der Vertragspartner erklärt sich weiteres mit der Speicherung von Cookies einverstanden. dem User steht es jedoch frei, diese Funktion zu deaktivieren. um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen, ergreift Netmonic alle marktüblichen Maßnahmen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Netmonic lehnt jedoch jegliche Verantwortung für den Fall ab, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten einzusehen und zu verwenden oder zu ändern (hacking). bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Geltendmachung von Schäden des Kunden oder dritter gegenüber Netmonic ausgeschlossen. der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der von Netmonic angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten und diese Verpflichtung auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen sowie alle organisatorischen und technisch Möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste oder Datenleitungen zu unterbinden. ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften einzuhalten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Netmonic kann Namen, Internet-Adressen sowie Art des Services von Auftraggebern auf eine Referenzliste setzen und diese auf Anfrage auch anderen Interessenten zur Verfügung zu stellen, sofern keine ausdrückliche schriftliche Untersagung des Kunden vorliegt.
5. Netzwerknutzung
Der mit dem Kunden vereinbarte Username ermöglicht in Kombination mit dem von Netmonic vergebenen Passwort den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Username und Passwort sind einmalig und machen eine eindeutige Identifizierung des Kunden gegenüber Netmonic möglich. für den Kunden entsteht daraus die Verpflichtung, sein Passwort geheim zuhalten. für Schäden die durch eine mangelhafte Geheimhaltung des Passworts durch den Kunden diesem selbst, Netmonic oder dritten entstehen, haftet der Kunde. bei Vereinbarung eines Pauschalpreises handelt es sich ausschließlich um Einzelbenutzeraccounts, wobei pro Zeiteinheit die Nutzung nur einer Person, nämlich des Auftraggebers zulässig ist und die Nutzung als Mehrbenutzeraccount ausdrücklich ausgeschlossen wird. die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in eine widmungsfremde Nutzung des von Netmonic betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt Netmonic zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von Netmonic und den anderen betroffenen Systemen. weiteres ist Netmonic berechtigt, gespeicherte Mails, News und sonstige Daten des Kunden zu löschen. Netmonic behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschlußnetz Aktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für Netmonic- oder andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. die Kosten für die Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von Netmonic üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Kunden verrechnet. der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung von Internet-Netzwerkdienstleistungen die Internet-Netiquette einzuhalten, jene Verhaltensstandards, denen sich die Internetbenützer weltweit freiwillig unterwerfen (insbesondere dem Verbot der Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer, dem Verbot von Massenmails, vor allem mit kommerziellem oder pornographischen Inhalt - "Spamming" - und dem Verbot des Missbrauchs von Netzzugängen durch widmungsfremde Nutzung). sollte wiederholt gegen diese Regeln verstoßen werden, ist Netmonic berechtigt, das betroffene Angebot einzuschränken oder den Vertrag zu kündigen, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden dem Kunden verrechnet wird. Netmonic weist die Kunden darauf hin, dass das sinngemäß auch für die Benutzungsregeln anderer Systeme gilt, auf die via Netzzugang zugegriffen werden kann. die Benützung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy). es kann durch Maßnahmen gegen belästigende E-Mails auch zu Beschränkungen der E-Mail-Erreichbarkeit kommen. zur Gewährleistung eines einwandfreien Netzwerkbetriebes hat der Auftraggeber von Missbräuchen seines Zugangs Abstand zu nehmen. im Falle von technischen Störungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung gesperrt werden. der Auftraggeber haftet für die von ihm verursachten Schäden.
6. Software
Der Auftraggeber bestätigt bei Lieferung von lizenzierter Software von dritten die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. für Software, die als "public domain" oder als "shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. bei individuell von Netmonic programmierter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode sowie eine Programmbeschreibung. die Quellprogramme sowie die rechte daran verbleiben bei Netmonic. sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, übernimmt Netmonic keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet. ein Schadenersatz für leichte Fahrlässigkeit wird einvernehmlich ausgeschlossen, die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. eine Weitergabe von Software an dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. die Nutzung der Dienstleistungen von Netmonic durch dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Netmonic.
7. Dauer
Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden Dienstleistungsverträge, insbesondere über den Zugang zu Netzwerken auf unbestimmte zeit abgeschlossen. für die Webspace-Produkte private, private plus und private x-large gilt eine Jahresbindung als vereinbart. Business-Webspace-Produkte können jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten jeweils zu Monatsende schriftlich gekündigt werden. Domains müssen spätestens 1 Monat vor Ablauf schriftlich bei Netmonic einlangend gekündigt werden, *.at-Domains 2 Monate vor Ablauf. die jeweiligen Kündigungsschreiben müssen eingeschrieben an Netmonic ergehen, um wirksam zu sein. Zustellungen können von Netmonic jeweils an die zuletzt vom Auftraggeber bekanntgegebene Adresse wirksam vorgenommen werden. jeder Vertragspartner hat das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist; der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt; über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis Netmonic vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte; wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird; wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von Netmonic weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt; wenn der Auftraggeber im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz bzw. bei pauschal verrechneten Netzzugängen überproportionalen Datentransfer aufweist; wenn der Nutzer wiederholt gegen die "netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes werben und spamming (aggressives direct-mailing), die Benützung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Teilnehmer. im Falle einer nicht von Netmonic verschuldeten, im Einflussbereich des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht Netmonic mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom verschulden des Auftraggebers prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu. im Falle der Vorauszahlung ist Netmonic daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.
8. Bestimmungen für Domains
8.1. Präambel
a. Netmonic vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist.
b. die vorliegenden Vertragsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen der Registrierung und Verlängerung von sogenannten registered namens (im folgenden “Domain“ genannt, beispielsweise “wunschdomain.com“), sowie der Änderung der dazugehörigen Bestandsdaten. die Registrierung von Domains erfolgt dabei in den durch sogenannte Registries geführten zentralen Datenbanken. der Bestellvorgang findet über eine geschützte SSL-Verbindung statt.
c. die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Netmonic fungiert auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle; das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht allerdings zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. die der Registrierungsstelle zufließende Registrierungsgebühr, ist in den betragen, die Netmonic dem Kunden verrechnet, enthalten.
d. bei Domains mit den Endungen . biz, .info und eu.com gelten als Mindestvertragsdauer zwei Jahre als vereinbart.
e. der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit Netmonic aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss. bezogen auf die Domain gelten daher die allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils zuständigen registrierungsstelle, welche dem Kunden von Netmonic auf Wunsch zugesandt werden.
f. das Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Kunden und der Firma Netmonic zustande. Netmonic ist eine durch Icann (die Internet Cooperation for assigned namens and numbers) akkreditierte Registrierungsstelle ( Registrar) für Domains beispielsweise unter den top level Domains “. com“, “. net“ und “. org“.
g. der Kunde bestätigt mit vollständiger Durchführung der Anmeldeprozedur sein Einverständnis mit den vorliegenden AGB. gleichzeitig versichert er, volljährig zu sein.
8.2. Anwendungsbereich / Änderung der Vertragsbedingungen
a. Icann ist berechtigt, Regularien zu verabschieden, die Auswirkungen auf die Registrierungsverhältnisse mit den Kunden haben. gleiches gilt für Änderungen der Bedingungen der Registries. aus diesem und anderen Gründen kann sich das Erfordernis der Änderung der vorliegenden Vertragsbedingungen ergeben. der Kunde wird in einem solchen Fall per E-Mail über die Änderungen und die damit verbundene Möglichkeit unterrichtet, der Änderung binnen eines Monats schriftlich zu widersprechen. sofern der Kunde nicht widerspricht, besteht das Vertragsverhältnis mit den geänderten AGB fort; bei fristgemäßem Widerspruch hat Netmonic das Recht, den Vertrag nach Maßgabe der Ziffer 8.11. zu kündigen.
b. Netmonic ist berechtigt, ohne Benachrichtigung des Kunden Veränderungen des Dienstes und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern die Qualität des Dienstes dadurch nicht beeinträchtigt wird oder dies dem technischen Fortschritt Rechnung tragt und damit eine Verbesserung des Dienstes bedeutet.
c. werden kostenfreie Leistungen erbracht, so besteht kein Anspruch auf deren weitere Bereitstellung. Netmonic hat das Recht, diese Leistungen jederzeit und ohne Ankündigung einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus ein Schadensersatz-, Minderungs- oder Erstattungsanspruch zusteht.
8.3. abfrage der Verfügbarkeit einer Domain / folgen der Nichtverfügbarkeit
a. im Vorfeld der Anmeldung wird eine Überprüfung der Verfügbarkeit der gewünschten Domain vorgenommen. die diesbezügliche kostenfreie Auskunft gibt lediglich den derzeit in der Datenbank der Registry gültigen Datenbestand wieder. dies schließt jedoch nicht aus, dass beispielsweise schon ein Registrierungantrag bezüglich der gewünschten Domain gestellt wurde, der lediglich noch nicht in die jeweilige Datenbank übernommen wurde. eine Überprüfung der Korrektheit der Auskunft durch Netmonic erfolgt nicht.
b. im Fall der Nichtverfügbarkeit der Domain kann Netmonic sich vom Vertrag lösen und braucht die vertraglichen Leistungen nicht zu erbringen. Netmonic wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren und eine bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
8.4. Leistungen von Netmonic
a. Netmonic übermittelt die vom Kunden angegebenen Daten an die Registry, damit dort zugunsten des Kunden - vorbehaltlich der Verfügbarkeit - die gewünschte Domain registriert wird.
b. beantragt der Kunde mehrere Domains und ist eine Registrierung aller Domains mangels Verfügbarkeit nicht möglich, so ist Netmonic zur Teillieferung berechtigt.
c. Netmonic übermittelt auf Anforderung des Kunden Änderungswünsche bezüglich der Eintragungen an die Registry. die Übertragung der Domain auf einen anderen Registrar binnen der ersten 60 (in Worten: sechzig) Tage nach der erstmaligen Registrierung ist ausgeschlossen.
d. auf Wunsch übernimmt Netmonic Nameserverdienste im Zusammenhang mit der Domain, die für eine Abrufbarkeit der Domain über das so genannte Domain Name System ermöglichen, sowie optional webforwarding.
e. eine Überprüfung der vom Kunden gemachten Angaben auf Vollständigkeit oder Plausibilität erfolgt nicht. Netmonic behält sich vor, nur korrekt ausgefüllte antrage, die den während des Anmeldeprozesses genannten Anforderungen entsprechen, weiter zu bearbeiten.
f. Netmonic übernimmt die Registrierungsgebühren bei der Registry und die weitere Pflege der Domain, das heißt die Verfügbarkeit der Domainregistrierung und die Aktualisierung der Datenbank auf Kundenwunsch während des Vertragsverhältnisses.
g. der Dienst wird täglich rund um die Uhr erbracht bei einer zeitlichen Registry von 99% im Jahresmittel. geschuldet ist die Funktionalität der technischen Infrastruktur bei Netmonic. für eine Nutzung des Dienstes ist jedoch auch die Nutzung fremder Netze und Verbesserungen erforderlich, auf die Netmonic keinen Einfluss hat.
8.5. pflichten des Kunden / folgen bei deren Verletzung
a. der Kunde ist verpflichtet, per E-Mail an die Adresse domainadmin@Netmonic.com eine Sachstands Anfrage zu versenden, sofern er binnen einer Frist von drei Werktagen nach Durchführung der Anmeldeprozedur keine Rückmeldung von Netmonic erhalten hat, um Nachforschungen hinsichtlich des Status der Domainregistrierung zu ermöglichen.
b. der Kunde ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass durch die Registrierung und spätere direkte oder indirekte Verwendung der Domain nach bestem Wissen und Gewissen nicht in rechte dritter eingegriffen wird und versichert, dass keine solchen rechte verletzt sind.
c. der Kunde ist verpflichtet, folgende Daten bei der Anmeldung wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen:
vor- und Zunamen des Domaininhabers, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer (sofern verfügbar);
für den Fall, dass der Domaininhaber eine juristische Person ist: vor- und Zuname einer entscheidungs-befugten Kontaktperson;
Namen und IP-Adressen des Primary and secondary Nameservers für die beantragte Domain, sofern nicht die Netmonic-eigenen Nameserver verwendet werden sollen;
vor- und Zuname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer (sofern verfügbar) der technischen Kontaktperson ( technical contact);
vor- und Zuname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer (sofern verfügbar) der administrativen Kontaktperson ( admin contact);
vor- und Zuname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer (sofern verfügbar) der für die Zahlungen verantwortlichen Kontaktperson ( billing contact).
d. der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragsdauer Änderungen der in Ziffer 8.5.c aufgeführten Informationen gegenüber Netmonic unverzüglich mitzuteilen. die vertragsrelevanten Informationen werden überwiegend per E-Mail versendet, so dass die Vorhaltung einer gültigen E-Mail-Adresse von besonderer Wichtigkeit ist.
e. der Kunde ist verpflichtet, binnen einer Frist von vierzehn Kalendertagen auf Anfragen seitens Netmonic im Hinblick auf die Korrektheit der in Ziffer 8.5.c genannten Informationen zu antworten und dabei falsche Daten zu korrigieren.
f. der Kunde hat weiter in regelmäßigen Abstanden seine E-Mails abzurufen, um so eine Selbstinformation über Mitteilungen von Netmonic zu ermöglichen.
g. auch für den Fall, dass der Kunde die vertragsgegenständliche Domain dritten überlasst, ist er selbst Domaininhaber und zur Pflege der Bestandsdaten gemäß der Ziffern 8.5.c bis 8.5.f verpflichtet, die eine kurzfristige Lösung von Problemen ermöglicht, die im Zusammenhang mit der Domain auftreten mögen.
h. sofern der Kunde die Verwendung der vertragsgegenständlichen Domain gegenüber Dritten lizenziert, erkennt er dennoch an, für Verbesserung, die durch die widerrechtliche Verwendung der Domain entstehen, verschuldensunabhängig zu haften; es sei denn, er offenbart unverzüglich die Identität des Lizenznehmers gegenüber demjenigen, der Schadensbegründende Tatsachen gegenüber dem Kunden nachweist.
i. der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten geheim zu halten. ein Datenverlust ist unmittelbar gegenüber Netmonic anzuzeigen. sofern der Kunde die Daten an dritte weitergibt oder sonst für eine Nutzung des Dienstes durch dritte verantwortlich ist, haftet er für die bei Netmonic oder dritten dadurch entstehenden Schaden.
8.6. Domainstreitigkeiten / Udrp-verfahren
a. Netmonic ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in Marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet.
b. zwingende Voraussetzung einer Registrierung von Domains bei Netmonic ist, dass der Kunde bei Domainstreitigkeiten das sogenannte Udrp-Verfahren (uniform Dispute Resolution Procedere) anerkennt. sowohl die Vereinbarungen von Netmonic mit Icann wie mit den für die Domainvergabe zuständigen Registries erfordern eine Vereinbarung dieses Verfahrens mit dem Kunden, welches möglicherweise während der Vertragslaufzeit Änderungen unterliegt.
c. der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass bei Auseinandersetzungen dergestalt, dass sich ein dritter mit der Behauptung an den Kunden wendet, die Registrierung oder Verwendung der Domain greife in seine rechte ein, das sogenannte Udrp-Verfahren angewendet werden soll.
d. nachfolgend werden die wesentlichen Grundzüge des Verfahrens dargestellt. mit der lediglich in englischer Sprache verfügbaren uniform Dispute Resolution Policy (Udrp) stellt Icann als zuständige Verwaltungsstelle für die Organisation des Domain Name Verfügbarkeitdem ein Verfahren zur Verfügung, mit dem Streitigkeiten über Rechte an einer bestimmten Domain geschlichtet werden können. dabei können Markeninhaber gegenüber solchen Personen, die eine dieser Marke identische oder verwechslungsfähige Bezeichnung als Domain für sich haben registrieren lassen, die Übertragung auf sich beantragen. die Schlichtungsstelle wird diesem Antrag aber nur dann stattgeben, wenn der derzeitige Domaininhaber zum einen keine eigenen Rechte an der Bezeichnung besitzt (also er z.b. nicht selbst Markeninhaber ist oder sein Unternehmen bzw. er selbst diesen Namen tragt) und zum anderen sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der Domain in böswilliger Absicht geschieht. eine solche Absicht wird z.b. angenommen, wenn der Domaininhaber die Domain nur zum Zweck des Verkaufs an den Markeninhaber registrieren ließ und diese Domain später dem Markeninhaber auch zum Verkauf anbietet oder er die Bezeichnung mit der Absicht zur Ausnutzung der Markenbezeichnung für eigene wirtschaftliche Zwecke registrieren ließ und sie entsprechend nutzt.
e. in dem Schlichtungsverfahren muss der Markeninhaber seine eigene Rechtsposition unter Beweis stellen und darlegen können, weshalb der derzeitige Domaininhaber keine eigenen Rechte an der Domain besitzt und woraus sich die böswillige Absicht bei dessen Verbesserung und Nutzung ergeben. der Domaininhaber erhält innerhalb des Verfahrens Gelegenheit, seine eigene Rechtsposition darzulegen. dafür wird ihm nach den Regeln der Udrp eine Frist von 20 Tagen nach Bekanntgabe des Verfahrens durch den Udrp-Provider eingeräumt. nach den Udrp-Regeln ist für das Verfahren grundsätzlich die Sprache zu verwenden, in der auch die Registrierungsvereinbarung gehalten ist, es sei denn die Registry halt eine andere Regelung für sachdienlich oder die Parteien haben sich auf eine andere Sprache geeinigt.
f. die Schlichtungsstelle entscheidet in der Regel auf der Grundlage der ihr vorliegenden schriftlichen Darlegungen, ob sie den Anspruch des Markeninhabers für gerechtfertigt hält oder nicht. kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Domain Name auf den Anspruchsteller zu übertragen ist, lauft eine Frist von 10 Werktagen, innerhalb der der unterlegende Domaininhaber ein Gericht mit der Sache befassen kann. wenn das geschieht, wird die Entscheidung der Schlichtungsstelle nicht umgesetzt, der bisherige Domaininhaber bleibt Inhaber der Domain. unterbleibt die Anrufung eines Gerichtes, wird die Entscheidung der Schlichtungsstelle nach Ablauf dieser Frist durch den zuständigen Registrar umgesetzt, d.h. die Domain wird auf den obsiegenden Markeninhaber übertragen.
g. das Schlichtungsverfahren kann vor jedem von der Icann zugelassenen Udrp-Provider (siehe dazu die Auflistung unter http://www.icann.org/udrp/approved-providers.htm) beantragt werden. sobald das Schlichtungsverfahren beantragt wird, ist für die gesamte Dauer dieses Verfahrens sowie für eine Frist von 15 Werktagen nach einer Entscheidung der Schlichtungsstelle die Übertragung der Domain auf dritte nur unter der Voraussetzung zulässig und möglich, dass sich diese an die künftige Entscheidung der Schlichtungsstelle binden. dasselbe gilt für den Fall, dass hinsichtlich der rechte an der Domain während des schlichtungsverfahrens oder innerhalb der Frist von 15 Werktagen danach ein gerichtsverfahren eingeleitet wird, bis zu einer Entscheidung dieses Gerichts.
8.7. Haftungsfreistellung
a. der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen kennzeichenrechten zu verletzen und wird Netmonic diesbezüglich vollkommen Schad- und klaglos halten.
b. sofern dritte wegen behaupteter Rechtsverletzungen des Kunden oder durch Dritte im Zusammenhang mit dem vertragsgegenständlichen dienst gegen Netmonic vorgehen, ist der Kunde verpflichtet, Netmonic, ihre Mitarbeiter und die jeweilige Verfügbarkeitd und die dort betroffenen natürlichen Vertragsbedingungen von etwaigen schaden freizustellen, sofern er den zugrundeliegenden verstoß zu vertreten hat oder ihn eine unterlassungsverpflichtung trifft. dies schließt die Kosten einer angemessenen rechtsverfolgung und auslagen ein.
8.8. preise / Zahlungen / Zahlungsverzug
a. für die Durchführung der Anmeldung, die Einträge auf den name-servern und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Domains gelten die jeweils auf der Webseite “Netmonic.com“ zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten preise.
b. der Kunde wird 30 Tage vor der Verlängerung der Domain auf seine zahlungspflicht hingewiesen. sofern keine rechtzeitige Zahlung erfolgt, wird die Domain gelöscht.
c. eine Zahlung erfolgt ausschließlich im Voraus. die für Wiederverkäufer geltenden abweichenden Bedingungen finden sich auf der Website “Netmonic.com“.
d. kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, besteht die Gefahr des Verlustes der Domain.
e. sofern der Kunde vorzeitig die Domain auf einen anderen Provider übertragt oder das vertragsverhältnis aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen beendigt wird, findet eine Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen nicht statt.
8.9. Haftung
a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Netmonic stets unbegrenzt.
b. eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung vertraglicher hauptpflichten oder vertragswesentlicher nebenpflichten (sogenannte kardinalpflichten). bei der vorgenannten einfach fahrlässigen Verletzung von kardinalpflichten ist die Haftung der hohe nach auf den typischerweise vorhersehbaren schaden begrenzt.
c. die in Ziffer 8.9.b genannten Grundsätze finden auch bei deliktischer Haftung Anwendung.
8.10. Geheimhaltung / Datenschutz
a. der Kunde wird hiermit darüber aufgeklärt und willigt ein, dass die von ihm im Rahmen des Registrierungsvorganges erhobenen, in Ziffer 8.5.c genannten Daten, nämlich vor- und Zunamen, Verbesserungem, E-Mail- Adresse, Telefonnummer und Faxnummer (sofern verfügbar) des Domaininhabers, des admin Contacts, des technical Contacts und des billing Compacts bei Netmonic gespeichert und an die Verfügbarkeitd weitergegeben werden. darüber hinaus werden die Daten in der Whois-Datenbank bei Netmonic, bei der Verfügbarkeitd und möglicherweise bei von dritten betriebenen Whois-Datenbanken, veröffentlicht werden. darüber hinaus erklärt der Kunde, dass auch eine Einwilligung etwaiger betroffener Dritter vorliegt.
b. Netmonic versichert, die erhobenen Daten zu keinen anderen als den dem Kunden im Rahmen der Domainregistrierung bekannt gegebenen Zwecken zu verwenden. insbesondere werden die erhobenen Daten nicht zu werbezwecken Dritten überlassen.
c. Netmonic trifft technische und organisatorische Maßnahmen, um die Datenbestände vor einem unbefugten Zugriff oder Veröffentlichung, Veränderung oder Zerstörung durch dritte vorzubeugen. gleichwohl erkennen die Parteien an, dass eine absolute Datensicherheit nicht gewährleistet werden kann.
8.11. Vertragsabschluss / Vertragslaufzeit / Kündigung
a. der Vertrag kommt zustande mit der Bestätigung der Bestellung durch Netmonic per E-Mail.
b. der Vertrag wird für die Dauer der vom Kunden gewünschten Registrierung, maximal für 10 Jahre, geschlossen. der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag für jeweils maximal 10 Jahre zu verlängern.
c. sofern der Kunde die Domain nicht spätestens vier Wochen vor Stichtag ihres Ablaufs , at-domains spätestens 2 Monate vor Stichtag ihres Ablaufs schriftlich per einschreiben bei Netmonic einlangend kündigt, verlängert sich der bestehende vertrag automatisch um ein Jahr.
d. das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
vorsätzlich unzutreffende oder unverlässliche Informationen gemäß Ziffer 8.5.c gegenüber Netmonic angibt;
entgegen der nach Ziffer 5.d bestehenden Verbesserunges nicht unverzüglich Änderungen der in Ziffer 8.5.c genannten Daten gegenüber Netmonic anzeigt und den Datenbestand aktualisiert;
entgegen der in Ziffer 8.5.e geregelten Verbesserunges nicht fristgerecht auf Anfragen seitens Netmonic reagiert;
gegen seine Verpflichtung aus Ziffer 8.4. auch nach Abmahnung unter Festsetzung verstößt;
wenn der Kunde mit der Zahlung der vertragsgemäßen Gegenleistung in Verzug ist und auch nach einer Abmahnung unter Festsetzung in Verzug bleibt.
e. sofern der Kunde die Domain von einem anderen Registrar zu Netmonic überträgt, so wird die Domainregistrierung automatisch um die Dauer verlängert, die der Kunde wünscht, maximal jedoch 10 Jahre.
f. das vertragsverhältnis endet jedenfalls sofort, wenn der Kunde die Domain auf einen anderen Provider übertragen lasst.
8.12. sonstiges
a. ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter gegenansprüche zu.
b. ein Zurückbehaltungsrecht besteht für den Kunden nur hinsichtlich Gegenansprüchen aus diesem Vertrag.
c. Netmonic ist berechtigt, sich bei der Erbringung der dienste Leistungen Dritter zu bedienen.
d. Gerichtsstand ist Wien, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Vertragsbedingungen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
e. auf das vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. die Anwendbarkeit von Und-kaufrecht ist ausgeschlossen.
f. Nebenabreden oder Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist. Nebenabreden sind nicht getroffen.
8.13. Vertreter / Wiederverkäufer
a. für den Fall, dass die Domain durch einen Vertreter des Kunden oder einen Wiederverkäufer beantragt wird, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass diese Vertragsbedingungen wirksam gegenüber dem Kunden vereinbart werden.
b. erfolgt die Beantragung einer Domain durch einen Vertreter oder Wiederverkäufer, so wird die Verantwortlichkeit des Kunden dadurch nicht berührt. der Vertreter oder Wiederverkäufer hat den Kunden über alle Bekanntmachungen und verfahren im Zusammenhang mit der Domain zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen im Namen des Kunden vorzunehmen.
8.14. zusatzbedingungen für die Registrierung einer .biz Domain
8.14.1. Beschränkungen
(a) Domainregistrierungen unter der top level Domain .biz sind beschränkt für die (beabsichtigte) Nutzung zu geschäftlichen oder gewerblichen Zwecken. dies bedeutet, dass die Domain als solche nur
- für den Austausch von waren, Dienstleistungen bzw. sonstigen Vermögenswerten und
- im ordentlichen Geschäftsverkehr
- oder zur Vereinfachung der vorgenannten Tätigkeiten
genutzt werden darf. gleiches gilt, wenn die .biz Domain zur Ermöglichung des Zugangs zu Inhalten, Software, Graphiken oder sonstige Materialien bei Verwendung des adressierungssystems im Internet (DNS - Domain Name System) eingesetzt wird. die Registrierung einer .biz Domain lediglich zum Zweck des Verkaufes, Handels oder zur Überlassung gegen Vergütung stellt keine zulässige Verwendung dar. Einzelheiten zu den Beschränkungen finden sich unter http://www.neulevel.com/countdown/registrationrestrictions.html.
(b) der Kunde versichert, die .biz Domain in Übereinstimmung mit der vorgenannten Regelung zu verwenden und zur Registrierung berechtigt zu sein. weiterhin versichert der Kunde, dass die .biz Domain im registrierungszeitpunkt in nachvollziehbarem Zusammenhang mit einer (beabsichtigten) geschäftlichen Nutzung steht
8.14.2. Datenübermittlung
(a) der Kunde ist verpflichtet, zutreffende Daten gemäß Ziffer 8.5.c anzugeben. zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, Bemerkungen betreffend die .biz Domain zur Veröffentlichung in der Whois Datenbank zu übermitteln.
(b) der Kunde versichert, dass die mitgeteilten Daten zutreffend sind. sofern die mitgeteilten Daten falsch sind oder nicht binnen einer Frist von 5 Tagen Korrekturen auf Anfragen seitens der Verfügbarkeitde neulevel an die in der Whois Datenbank veröffentlichten Kontaktpersonen übermittelt werden, stellt dies eine vertragsverletzung dar.
8.14.3. Domainstreitigkeiten
(a) reserviert oder registriert ein Kunde eine .biz Domain, so erklärt er sich mit folgenden verfahren einverstanden:
uniform Dispute Resolution policy, abrufbar unter http://www.icann.org/udrp/udrp.htm. die Grundzüge des Verfahrens sind unter Ziffer 8.6. erläutert.
Startup Trademark Opposition policy ("stop"), abrufbar unter http://www.neulevel.com/countdown/stop.html. Die Stop regelt die Bedingungen einer Auseinandersetzung zwischen einem dritten und dem Kunden, sofern sich dies auf den sogenannten intellectual property claim service bezieht. dies ist ein Dienst, der von der Verfügbarkeitde aufgesetzt wurde, um Markeninhaber zu informieren, wenn eine Domain registriert wurde, an der der Markeninhaber rechte zu haben behauptet. diese rechte können vor unabhängigen "Schlichtungsstellen", die von Icann zugelassen wurden, geltend gemacht werden.
restrictions Dispute Verfügbarkeitdes criteria and rules, abrufbar unter http://www.neulevel.com/countdown/rdrp.html. im Rahmen des in diesen Regelungen beschriebenen Verfahrens kann vor Spruchkörpern, die durch Icann zugelassen wurden, geltend gemacht werden, dass eine Registrierung nicht zu geschäftlichen Zwecken genutzt wird. eine Prüfung der Zulässigkeit der Nutzung findet durch die Verfügbarkeitde neulevel indes nicht statt.
(b) die Verfügbarkeitde neulevel behält sich vor, mit einer ankündigungsfrist von 30 Tagen die vorbeschriebenen Verfahren zu ändern. sofern der Kunde einer solchen Änderung nicht zustimmt, ist er berechtigt, den registrierungsvertrag zu kundigen. eine Erstattung gezahlter Beträge findet nicht statt. sofern der Kunde die Reservierung oder Registrierung aufrechterhält, erfolgt dies zu den geänderten Bedingungen.
(c) der Kunde stellt im Rahmen von Domainstreitigkeiten die Registry neulevel von allen Nachteilen frei.
(d) nachdem Ansprüche bezüglich der .biz Domain gegenüber dem Kunden geltend gemacht wurden, ist dieser nicht mehr berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Registry neulevel Änderungen an den Dominaten vorzunehmen. die Registry neulevel wird Änderungen erst wieder vornehmen, wenn
eine entsprechende Anforderung seitens der zur Entscheidung befugten stelle erfolgen oder
eine Mitteilung durch den dritten und den Kunden des Inhalts erfolgt, dass die Streitkeit beendet ist.
8.14.4. Vorbehalt
Netmonic und die Registry neulevel behalten sich vor, Registrierungen nach eigenem Ermessen zurückzuweisen, zu löschen oder zu übertragen, sofern dies zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs der Registry, zur Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften, auf staatsanwaltliche Anordnung, im Rahmen der oben genannten Regelungen oder zur Vermeidung einer zivil- oder strafrechtlichen Haftung von Netmonic oder die Registry neulevel oder deren Mitarbeitern erforderlich ist. zudem behalten sich Netmonic und die Registry neulevel vor, eine .biz Domain während eines laufenden Verfahrens "einzufrieren".
8.15. zusatzbedingungen für die Verfügbarkeit einer . info
8.15.1.der Kunde willigt ein, dass Afilias [http://www.afilias.com/], die Registry von Domains unter der top level Domain . info, sowie Mitarbeiter und Vertreter berechtigt sind, die vom Kunden übergebenen personenbezogenen Daten zu verwenden, kopieren, veröffentlichen oder anderweitig zu verarbeiten, um die ihr obliegenden vertraglichen Zwecke zu erfüllen. davon unberührt ist die Bestimmung der Ziffer 8.10.
8.15.2.über die in Ziffer 8.6. geregelte Vereinbarung der uniform Dispute Verfügbarkeitdem Procedere bei Domainstreitigkeiten hinaus ist der Kunde verpflichtet, die von der Registry Afilias vorgegebenen Anforderungen für Domains, die während der sogenannten Sunrise period registriert werden, zu beachten. dies schließt die von afilias als zwingend vorgegebene sunrise Dispute Verfügbarkeitdem policy in ihrer jeweils gültigen Form ein. Die sunrise Dispute Verfügbarkeitdem policy ist hier [http://www.afilias.info/faq/sunrisechallenge.html] abrufbar.
8.15.3.der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Registry Afilias keinerlei Haftung für etwaige Nachteile, die im Rahmen der sunrise period oder der Land rush period entstehen, übernimmt. insbesondere wird weder dafür gehaftet, dass der Kunde eine bestimmte Domain während der vorgenannten verfahren erhält, noch wird für den Ausgang einer Auseinandersetzung über eine während der sunrise period registrierte Domain eine Verantwortung übernommen.
8.15.4.Netmonic und die Registry Afilias behalten sich vor, Registrierungen nach eigenem Ermessen zurückzuweisen, zu löschen oder zu übertragen, sofern dies zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs der Registry, zur Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften, auf staatsanwaltliche Anordnung, im Rahmen der oben genannten Regelungen oder zur Vermeidung einer zivil- oder strafrechtlichen Haftung von Netmonic oder die Registry Afilias oder deren Mitarbeitern erforderlich ist. zudem behalten sich Netmonic und die Registry Afilias vor, eine . info Domain während eines laufenden Verfahrens „einzufrieren“.
9. Bestimmungen für fernabsatzgeschäfte
der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.b. Bestellung mittels eines Bestellformular per Post oder Fax oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. der Samstag zählt nicht als Werktag. die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten wäre bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. die Rücktrittserklärung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f Konsumentenschutzgesetz insbesondere bei waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, bei geöffneter Software sowie bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen begonnen wird (z.b.: Verfügbarkeit von Domains, Einrichtung von Webspaces und Serverhousing-Produkten, ..). im Fall eines vertragsrücktritts des Verbrauchers nach § 5e hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.
10. besondere Bestimmungen für die Nutzung von Netmonic Standleitungen
eine Weitergabe von Internetdienstleistungen an dritte, insbesondere die entgeltliche Überlassung von Internetzugängen, bedarf einer eigenen Vereinbarung mit Netmonic. ein gültiger Vertrag kann nur unter der Bedingung zustande kommen, dass am Standort des Kunden ein geeigneter netzbetreiber über die benötigte technische Infrastruktur verfügt, die zur Herstellung einer Standleitung notwendig ist. die Verrechnung der Standleitung erfolgt ab dem Tag der erfolgten Herstellung. als solche gilt grundsätzlich die Installation der Standleitung mit dem gewünschten Interface durch den lokalen netzbetreiber. sofern bei Netmonic zusätzlich ein Router geordert wurde, beginnt die Verrechnung mit der Montage des Routers. sollten kosten aus Verzögerungen bei der Installation, die vom Kunden verursacht wurden, entstehen, hat dieser selbst dafür aufzukommen. der dem Kunden von Netmonic zugewiesene ip-internet-adreßbereich kann und darf nur von ihm selbst verwendet werden. die Weitergabe dieses Adressbereiches an dritte ist weder in Teilen noch zur ganze möglich. wurde dem Kunden bereits von anderer Seite ein ip-internet-adreßbereich zur Benützung zugewiesen, so ist dieser zu retournieren, bevor eine Anbindung an Netmonic erfolgen kann. der dem Kunden von Netmonic zugewiesene ip-internet-adreßbereich ist nicht portabel, d.h. falls eine bestehende Anbindung an Netmonic gekündigt wird, ist dem Kunden die weitere Verwendung dieses Adressbereichs nicht möglich. in einem solchen Fall ist der Adressbereich an Netmonic zu retournieren und dessen Netzwerk in Folge mit einem neuen Adressschema auszustatten. wird ein Wählleitungsanschluss mit Modem oder ISDN für den Zugang zum Internet verwendet, so ist die Zuteilung von mehr als einer fixen ip-internet-adresse nicht möglich. Netmonic unterliegt hinsichtlich der Vergabe von IP-Adressen internationalen Richtlinien, die die optimale Nutzung der aus technischen Gründen nur beschränkt zur Verfügung stehenden IP-Adressen gewährleisten. Netmonic erhält daher vom Besteller der Standleitung einen genauen Plan zur Nutzung des gewünschten ip-adreßraums, welcher der Adressvergabe zugrundeliegt. Netmonic ist berechtigt, die so dokumentierte Nutzung der Adressen zu überprüfen und im Falle einer planwidrigen Nutzung den Adressraum zu entziehen. Netmonic behält sich vor, Anmeldungen auf Zuweisungen eines ip-internet-adreßbereichs nur in dem Fall zu bearbeiten, wenn alle dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. aufgrund technischer Notwendigkeit kann es sein, dass Netmonic einen zugewiesenen Adressbereich durch einen anderen ersetzen muss. Netmonic kann daher die konstante Verwendung von bestimmten IP-Adressen nicht garantieren. der Kunde verpflichtet sich, den einschlägigen Bestimmungen des Telekommmunikationsgesetzes entsprechend geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine missbräuchliche Verwendung der durch ihn betriebenen Endgeräte auszuschließen. insbesondere ist dafür zu sorgen, dass ein von ihm betriebener mail-server so konfiguriert ist, dass das mail-relaying für dritte gesperrt ist, um die unbefugte Versendung von Massenmails zu verhindern.
11. Allgemeines
Für eventuelle streitig fälle gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart. für eventuelle Streitigkeiten aus Verbrauchergeschäften gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart, sofern entweder der wohn-, gewöhnliche Aufenthalts- oder beschäftigungsort des Auftraggebers in Wien liegt. das österreichische recht kommt zur Anwendung. Netmonic ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen aus diesem vertragsverhältnis zu beauftragen. für den Auftraggeber günstigere Bestimmungen z.b. des Konsumentenschutzgesetzes bleiben davon unberührt. zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen wie der Nutzung von Netmonic-Dienstleistungen durch dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von Netmonic-Dienstleistungen an dritte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Netmonic.
12. preise und Zahlungsmodalitäten
soweit auftragsmäßig nicht anders vereinbart, gelten die im anbot angeführten preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zusätzlich anfallende Versandkosten. wenn nicht anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Software prompt bei rechnungserhalt ohne Abzug fällig. bei Zahlungsverzug ist Netmonic berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und kosten einer entsprechenden rechtsverfolgung, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. bei Zahlungsverzug ist Netmonic berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen, bis zur vollständigen Bezahlung nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist, auszusetzen. dadurch wird der Kunde aber nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung anfallenden Beträge. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige kapital angerechnet. Verzugszinsen betragen 15% p.a. in den oben erwähnten preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen (Telefonleitungen der Post usw.) vom Kunden bis zum ausgewählten Netmonic - Zugangspunkt. im Falle von Lieferungen verbleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des preis und allfälliger damit zusammenhängender zusätzlicher Spesen, welcher Art auch immer, im Eigentum von Netmonic.
12.1. Zahlung per Kreditkarte
Netmonic bietet die Möglichkeit, Leistungen per Kreditkarte zu bezahlen. bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass die verwendete Kreditkarte weder gesperrt noch abgelaufen ist, widrigenfalls können daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen verrechnet werden.
wir behalten uns vor, etwaige rückbelastungskosten bei kreditkartenzahlung an den Kunden Weiterzuberechnen. bei Zahlung mit einer fremden Kreditkarte ist die Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Karteninhabers erforderlich. weiteres behält sich Netmonic vor, gelegentlich Sicherheitskontrollenen - einschließlich abfragen des zuständigen einwohnermelderegisters -durchzuführen, um kreditkarten- oder kontomissbrauch entgegenzuwirken. der Kunde kann daher dazu aufgefordert werden, Netmonic einen Nachweis seiner Anschrift und eine Kopie der Kreditkarte oder eines Kontoauszugs per Fax oder post zu übersenden.
wenn der Kunde mit einer Kreditkarte bezahlen möchte, muss er die dazu erforderlichen Einzelheiten auf dem Bestellformular angeben. die Belastung erfolgt bei Absendung der bestellten Produkte oder bei Rechnungsstellung. der Versand der bestellten Produkte bzw. die Erbringung der bestellten Dienstleistung wird erst begonnen, wenn das kreditkartenunternehmen die Benützung der Kreditkarte des Kunden zur Zahlung der bestellten Produkte und der Dienstleistungen freigegeben hat. wird diese Freigabe nicht erteilt, wird dies dem Kunden mitgeteilt.
bei Zahlung mit Kreditkarte muss im Formular des Warenkorbs die Kreditkartenorganisation ausgewählt, die Nummer der Karte, die Gültigkeitsdauer und der Name des Karteninhabers, so wie er auf der Karte aufgeprägt ist, eintragen werden. diese Daten werden gemeinsam mit den restlichen Daten der Bestellung SSL-verschlüsselt an Netmonic verschickt. durch diese Verschlüsselung wird sichergestellt, dass die kreditkartendaten des Kunden nicht von fremden genützt werden können. Netmonic stellt sicher, dass die Daten gemäß des Datenschutzgesetzes behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Fassung vom 13.03.2008
